Update aus dem Home-Office …

Wir haben nun bereits einige „Videokonferenzen“ mit Mandanten über Go-To-Meeting, Zoom … hinter uns gebracht, und es gibt Schwächen in diesen Systemen (zB fehlende Unmittelbarkeit) aber auch Stärken (zBFokusierung auf das Wesentliche in größeren Gruppen).

Über unsere „Leitungen“ in die Kanzlei funktioniert das „Arbeiten zu Hause“ gut. Wir haben bereits im Februar 2020 auf den „digitalen“ Akt umgestellt, und die eingehend Post, sofern diese noch im Original zu uns in die Kanzlei kommt, wird gescannt und in die Akten verteilt. So kann jede/r Bearbeiter in den Akten auch die Poststücke „online“ lesen.

Seit Jahren arbeitet die österreichische Justiz mit dem elektronischen Rechtsverkehr, und sämtliche Schriftsätze werden bei Gericht über ein elektronisches System eingebracht, genauso Grundbuchs- oder Firmenbuchanträge. Das war für uns schon immer „normal“ und ist keine Umstellung.

Nur wenn Originale zu unterfertigen (zB Kontoeröffnungen von Treuhandkonten, Eingaben an bestimmte Gerichte oder Verwaltungsbehörden) sind, oder Orginale in das elektronische Archiv „Archivium“ einzustellen sind, damit Gerichte in Grundbuchs- und Firmenbuchangelegenheiten darauf zugreifen können, dann ist eine Anwesenheit vor Ort in der Kanzlei notwendig.

Unterfertigungstermine können wir jederzeit abhalten; wir haben ein Besprechungszimmer, das groß genug ist, um den notwendigen Abstand einzuhalten, und es wäre sogar möglich, in unterschiedlichen Konferenzzimmern zu unterschreiben, oder zB auch zu unterschiedlichen Terminen in einem zeitlichen Abstand von zB 20 Minuten, wenn dies gewünscht ist.

Unser Sekretariat ist abwechselnd tatsächlich besetzt, um die Post entgegen zu nehmen, und nahezu täglich, ist ein Rechtsanwalt oder ein/e Juristin vor Ort, um Abstimmungstermine mit den Mitarbeiter*Innen abzuhalten. Wir halten untereinander mit Telefonaten, Videotelefonaten .. Kontakt und besprechen die weitere Vorgehensweise in Akten und Angelegenheiten.

Gerichtstermine finden derzeit nur in sehr dringenden Fällen (bei uns war das eine Haftverhanldung bei einem Untersuchungshäftling, den wir im Rahmen der Verfahrenshilfe betreuen) statt, und alle Gerichtstermine in zivilrechtlichen Streitigkeiten sind bis zumindest Anfang Mai 2020 verschoben oder vorerst abgesagt, und werden nach der COVID-19-Krise neu terminisiert.

In Entscheidungen oder Mitteilungen von Gerichten liest sich das dann so:

G

Gerichtliche Fristen sind „verlängert“ (siehe den bereits am 20.3.2020 veröffentlichen Beitrag), und das wird von den Gerichten u.a. auch in Vollstreckungsverfahren dann auch noch im Detail bekannt gegeben:

Unsere Mandanten, die wir im Inkasso ihrer Forderungen betreuen, müssen sich daher etwas länger gedulden, bis sie Nachricht darüber erhalten, wie die Angelegenheit weiter fortschreitet.

Eine Mitarbeiterin im Bereich Inkasso hat sich wie folgt bei mir „rückgemeldet“:

Ich habe heute wieder Home Office genutzt und sage danke, dass ich damit arbeiten darf. Ein Vorteil ist natürlich – keine Fahrzeit zum Arbeitsplatz. Home Office funktioniert wirklich super – Dokumentenverwaltung, E-mails bearbeiten, Kalenderakten bearbeiten.

Telefonate können allerdings nicht geführt werden, da ich über kein „Diensthandy“ verfüge. Auch die Buchhaltung von zuhause ist machen ist mir zu unsicher, auch funktioniert das Arbeiten mit einem zweiten Bildschirm nicht.

Liebe Grüße und gsund bleiben

Eine weitere Mitteilung zum Home-Office, die ich von unserer Konzipientin Mag. Carolin Häupl erhalten habe:

Grundsätzlich funktioniert Home-Office sehr gut. Man kann auf Advokat zugreifen und durch unsere Umstellung auf den elektronischen Akt ist der Papierakt (meist) nicht unbedingt erforderlich.
Manchmal merkt man aber Verzögerungen bei der Datenübertragung, weiters lässt sich der Standard-Browser „Firefox“ nicht über TeamViewer steuern und muss man auf den „normalen“ Internet-Explorer zurückgreifen.

Abschließend noch eine aufmunternde Nachricht von unserem Rechtsanwaltsanwärter Mag. Ing. Hannes Huber, LL.B. MSc:

Als hauseigener IT-Techniker habe ich die ersten Tage des Home-Office viel Zeit am Telefon mit den „Wehwehchen“ meiner Kolleginnen verbracht. Nachdem nun die erste Zeit verstrichen ist, funktioniert Home-Office scheinbar recht gut, oder es wird nicht mehr in meine IT-Kenntnisse vertraut.
Mittlerweile kann man sich dann doch wieder verstärkt auf die eigentliche juristische Tätigkeit konzentrieren.
Als großer Vorteil stellt sich Zuhause heraus, dass in den eigenen vier Wänden mittlerweile ein umfassender Back- Koch- und Reinigungsdienst (meine Ehefrau) auch Wochentags sein Unwesen treibt.
Neben dem fehlenden Austausch mit den Arbeitskollegen fehlt es daher im Home-Office an kaum etwas.
Meinem subjektiven Empfinden nach gehen es in Zeiten von Covid-19 auch die meisten Mandanten (so sie denn noch arbeiten) etwas ruhiger an. Nunmehr kann abgearbeitet werden, wofür bis jetzt keine Zeit war. Doch eines ist gewiss, auch wenn jetzt zumindest teilweise die Zeit des Aufarbeitens gekommen ist, so bedeuten die unzähligen Gerichtsstücke mit dem Titel „Abberaumung“ oder „Verlegung“ nur ein nach hinten schieben von Angelegenheiten, die in (hoffentlich) naher Zukunft zu erledigen sind.

Wir bedanken uns bei unserem Team für die wertvolle Arbeit, die nun auch teilweise von „zu Hause“ aus erfolgen kann, und wünschen allen Mitarbeiter*Innen, Klienten, Freunden und Kollegen „FROHE OSTERN“ und bleiben Sie gesund:

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