Arbeitszeitaufzeichnung im Home-Office – Bestimmung des ArbeitszeitG

COVID-19: gelockerte Arbeitszeitaufzeichnungspflichten bei Home-Office

Arbeitgeber haben, insbesondere auch im Fall von Home-Office, dafür Sorge zu tragen, dass die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit und die notwendigen Ruhezeiten eingehalten werden. Der Arbeitgeber ist daher verpflichtet, genaue Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen. Die Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung besteht für alle Betriebe; eine Nichteinhaltung führt zu Strafsanktionen gegen den Arbeitgeber.

Aufzeichnungspflichten bei Home-Office:

Gelockert sind die Pflichten des Arbeitgebers hingegen bei Home-Office der ArbeitnehmerInnen.

Für ArbeitnehmerInnen, die die Lage ihrer Arbeitszeit und ihren Arbeitsort weitgehend selbst bestimmen können oder ihre Tätigkeit überwiegend in ihrer Wohnung ausüben (= Home-Office), sind ausschließlich Aufzeichnungen über die Dauer der Tagesarbeitszeit zu führen. Eine Aufzeichnung des konkreten Beginns, des Endes und der Pausen der Arbeitnehmer entfällt dadurch. Es ist jedoch mE empfehlenswert zumindest folgende Aufzeichnungen zu führen:

– Dauer
– Pausen

Im Vertrag über Home-Office (Muster online) verpflichten sich die Mitarbeiter*Innen zur Einhaltung der Regelungen zur Arbeitszeit im Unternehmen, aber auch des Arbeitszeitgesetzes und damit auch zur Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeit und der Pausen.

Die Arbeitszeitaufzeichnung kann im Falle von Home-Office wie folgt ausschauen, wobei die Aufzeichnung der Pausen nicht verpflichtend ist:

Mitarbeiter/In: .…………………………………………………
Jahr: ………………. Monat: ………………..

DatumDauer der Arbeitszeit PausenNormalarbeitszeitMehrarbeitÜberstunden
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