Schrems II – verhindert dies die Nutzung von Newsletter-Tools aus den USA.
Eine Information im Internet zu „Mailchimp“ könnte in diese Richtung gehen, da behauptet wird, dass eine Datenschutzaufsichtsbehörde in Bayern die Nutzung von Mailchimp untersagt hätte.
dataprotect hat sich damit näher auseinander gesetzt, und einen Blogbeitrag veröffentlicht.
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