Entscheidungsbesprechung in der Zeitschrift „Datenschutz konkret“: Aufsichtspflicht Minderjähriger (AG Bad Hersfeld: zur Nutzung von What´s App durch Minderjährige)
Aufsichtspflicht Minderjähriger.
Eltern, die einem minderjährigen Kind ein Smartphone zur dauerhaften eigenen Nutzung überlassen, sind verpflichtet, die Nutzung bis zur Volljährigkeit zu beaufsichtigen. Bei Nutzung von WhatsApp werden Kontaktdaten des eigenen Smartphones an den Dienstebetreiber übermittelt. Eine derartige Datenweitergabe ohne (vorherige) Zustimmung der Kontaktpersonen ist eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes und begründet einen durchsetzbaren Unterlassungsanspruch.
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