Home-Office-Gesetz – arbeitsrechtlicher Teil im Nationalrat beschlossen

Informationen zum Home-Office-Gesetz finden Sie auf der Website von dataprotect.

Am 25.03.2021 wurde auch der arbeitsrechtliche Teil für die Regelungen zum Home-Office beschlossen; diese weichen nur marginal von den Entwürfen ab.

Mit 1.4.2021 sollen die neuen Regelungen bereits in Kraft treten.

Den Text der Gesetzesänderungen finden Sie hier.

Auf der Homepage des Parlaments finden Sie eine Kurzinformation zum Thema.

Bedauerlich finde ich, dass es verabsäumt wurde, datenschutzrechtliche Regelungen zum Home-Office oder „mobilen Arbeiten“ mit in den Gesetzesbeschluss aufzunehmen. Ein Spannungsfeld ist auch die „Mitarbeiter*Innen-Überwachung“ im Home-Office.

Es wurde auch verabsäumt, auch definitive Regelungen zur Frage zu verabschieden, wie und in welchem Umfang die Arbeitszeitaufzeichnungen (nur Saldoarbeitszeit wie bisher im ArbeitszeitG vorgesehen, oder doch genaue Aufzeichnungen, wie dies vom EuGH gefordert wurde).

Das Arbeitszeitgesetz schreibt diesbezüglich in § 26 Abs 3 folgendes für „Home-Office“ vor, wobei diese Bestimmung als europarechtswidrig kritisiert wurde:

Für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die die Lage ihrer Arbeitszeit und ihren Arbeitsort weitgehend selbst bestimmen können oder ihre Tätigkeit überwiegend in ihrer Wohnung ausüben, sind ausschließlich Aufzeichnungen  über die Dauer der Tagesarbeitszeit zu führen.

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