CORONA-VIRUS / COVID-19; INFORMATIONEN über unsere Kanzleitätigkeit
Unsere Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19.
- unser Kanzleibetrieb
Wir haben unsere Kanzlei auf einen Notbetrieb umgestellt. Dies geschieht aus Rücksicht auf unsere Mitarbeiter*innen und auch auf unsere Klient*Innen.
Wir verschieben alle Termine, die nicht unbedingt notwendig sind.
Wir sind für persönliche Besprechungen derzeit nur in absoluten Ausnahmefällen erreichbar.
Wir werden versuchen, so rasch wie möglich eine Möglichkeit der Kontaktaufnahme per Videokonferenz zu ermöglichen, und auf unserer Website dazu Informationen veröffentlichen.
Bitte senden Sie uns in dringenden Fällen ein Email an office@s-m-p.at oder wenden Sie sich telefonisch an 0732 / 79 69 00 – 0.
2. Verhandlungen bei Gericht (Strafgerichten, Zivilgerichten)
Unsere Kanzlei wurde am Freitag 13.03.2020 von einem Erlass des Bundesministeriums für Justiz (GZ 2020-0.178.957) informiert; darin heißt es zu Verhandlungen
- In Strafsachen können Verhandlungen mit Ausnahme von Haft- und sonstigen unaufschiebbaren Verfahren nach Maßgabe des § 226 Abs. 1 Z 1 bzw. 4 StPO von Amts wegen abberaumt werden. Insoweit Verhandlungen dennoch stattfinden, kann die Öffentlichkeit gemäß § 229 Abs 1 Z 1 StPO ausgeschlossen werden, weil zu weiteren Verbeitung des SARS-CoV-2 Menschenzusammenkünfte tunlichst zu vermeiden sind und daher davon auszugehen ist, dass die öffentliche Ordnung iSd § 229 Abs. 1 Z 1 Stopp gefährdet wäre, wenn Verhandlungen weiter öffentlich geführt würden.
- Gleiches gilt für Vernehmungen vor Gerichten und Staatsanwaltschaften mit Ausnahme der Vernehmung nach § 174 StPO oder einer Haftverhandlung nach § 176 StPO sowie von zwingend durchzuführenden Anhörungen nach § 152a StVG (siehe dazu die Möglichkeiten der Videokonferenz).
- Auch in Zivilsachen sollen mündliche Verhandlungen nur abgehalten werden, soweit es zur Aufrechterhaltung einer geordneten Rechtspflege unbedingt erforderlich ist. Es soll auch geprüft werden, ob bereits anberaumte Verhandlungen abberaumt werden. Ob eine Tagsatzung abgehalten wird und welche begleitenden Maßnahmen getroffen werden (z.B. Ausschluss der Öffentlichkeit), ist vom zuständigen Entscheidungsorgan für den jeweiligen Einzelfall zu beurteilen. Gleiches gilt für protokollarische Anbringen. Ebenso sollen nur dringende Vollzugsaufträge durchgeführt werden.
Das heißt für uns und unsere Klient*Innen in zivilgerichtlichen Verfahren, dass es von den Richter*Innen im jeweiligen Einzelfall abhängig ist, ob Verhandlungen stattfinden oder abberaumt werden. Wir gehen jedoch davon aus, dass die Verhandlungen eher nicht stattfinden werden, und werden unsere Klient*Innen im Einzelfall informieren.
Wir vertreten derzeit nur in Verfahrenshilfeangelegenheiten in Strafsachen, und auch in diesen Verfahren werden wir die betreffenden Personen von etwaigen Abberaumungen von Verhandlungen informieren.
Leider erfordern diese Zeiten diese Maßnahmen. Wir bemühen uns nach Kräften, Sie weiterhin bestmöglich zu vertreten, zu beraten und zu unterstützen.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute für diese schwierige Zeit und vor allem: BLEIBEN SIE GESUND.
RA Dr. Thomas Schweiger, LL.M. RA Mag. Christoph Mohr Dr. Dominikus Schweiger
RAA Ing. Mag. Hannes Huber, LLB, MSc und RAA Mag. Carolin Häupl
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