COVID-19: Verordnung zur Betretung von Geschäftslokalen und Betrieben
Das Sozialministerium hat einige Verordnungen erlassen. Eine davon betrifft das Betreten von Kundenbereichen von Betriebsstätten des Handels (= Geschäfte) und von Dienstleistungsunternehmen (= auch Rechtsanwalts- oder Steuerberatungskanzleien).
Es geht darum, ob Kunden bzw. Klienten diese Räumlichkeiten betreten dürfen, um zB Waren zu kaufen oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Nach § 2 dieser Verordnung sind folgende Bereiche von einem Betretungsverbot ausgenommen und dürfen daher betreten werden:
1. | öffentliche Apotheken |
2. | Lebensmittelhandel (einschließlich Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten) und bäuerlichen Direktvermarktern |
3.. | Drogerien und Drogeriemärkte |
4. | Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln |
5. | Gesundheits- und Pflegedienstleistungen |
6. | Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen die von den Ländern im Rahmen der Behindertenhilfe–, Sozialhilfe–, Teilhabe– bzw. Chancengleichheitsgesetze erbracht werden |
7. | veterinärmedizinische Dienstleistungen |
8. | Verkauf von Tierfutter |
9. | Verkauf und Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten |
10. | Notfall-Dienstleistungen |
11. | Agrarhandel einschließlich Schlachttierversteigerungen sowie der Gartenbaubetrieb und der Landesproduktenhandel mit Saatgut, Futter und Düngemittel |
12. | Tankstellen |
13. | Banken |
14. | Post einschließlich Postpartner, soweit deren Unternehmen unter die Ausnahmen des § 2 fällt, und Telekommunikation |
15. | Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege |
16. | Lieferdienste |
17. | Öffentlicher Verkehr |
18. | Tabakfachgeschäfte und Zeitungskioske |
19. | Hygiene und Reinigungsdienstleistungen |
20. | Abfallentsorgungsbetriebe |
21. | KFZ-Werkstätten. |
Unsere Kanzlei als „Dienstleistung der Rechtspflege“ darf daher grundsätzlich von Klient*Innen betreten werden. Wir werden unsere Termine in persönlicher Anwesenheit – soweit wie möglich – jedoch im Interesse unserer Klient*Innen und Mitarbeiter*Innen verschieben. Näheres dazu erfahren Sie auch hier.
Bleiben Sie gesund!
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