COVID-19: Update zu Betriebsschließungen und -einschränkungen.
Am 15.03.2020 hat der Nationalrat weitreichende Maßnahmen in Bezug auf die Eindämmung der Pandemie beschlossen. Im Vorfeld hat der Bundeskanzler offensichtlich erwähnt, dass Ansprüche wegen Betriebsschließungen oder Betriebseinschränkungen aufgrund der Pandemie nur dann auf Grundlage des Epidemiegesetzes bestehen sollen, wenn der Betrieb im Einzelnen und direkt von der behördlichen Anordnung der Schließung oder Einschränkung betroffen ist.
Auf ORF.AT (Stand 15.03.2020, 11:30 Uhr) ist zu lesen:
„Wie die APA am Samstag berichtete, soll es in dem Sammelgesetz dafür auch eine neue Rechtsgrundlage für Betriebsschließungen geben. Konkret ist vorgesehen, dass Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) über eine Verordnung das Betreten von Betriebsstätten „zum Zweck des Erwerbs von Waren und Dienstleistungen“ untersagen kann, soweit dies zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 erforderlich ist. Ebenfalls geregelt wird, dass in so einem Fall die Bestimmungen des Epidemiegesetzes über die Schließung von Betriebsstätten nicht gelten.
Mit dieser Neuregelung fallen allerdings auch die im Epidemiegesetz verankerten Entschädigungsansprüche für die von Betriebsschließungen betroffenen Firmen und Beschäftigten weg. Das Epidemiegesetz sieht nämlich eine „Vergütung“ für den durch eine behördliche Schließung verursachten Verdienstentgang vor. Im COVID-19-Maßnahmengesetz ist das nicht der Fall.“
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