„Die Sozialversicherungsnummer als personenbezogenes Datum iSd DSGVO und DSG in der anwaltlichen Praxis“ (AnwBl 2019/282)
Die SVNR wird im anwaltlichen Alltag oft verwendet, zB bei Abwicklungen der Grunderwerbsteuer oder Immobilienertragssteuer. Ist die SVNR ein „Gesundheitsdatum“? Auf welcher Rechtsgrundlage dürfen Rechtsanwälte_Innen die SVNR von Mandanten und/oder Gegnern verarbeiten?