Entscheidungsbesprechung in der Zeitschrift „Datenschutz konkret“: Verhängung hoher Geldstrafen gegen juristische Personen
In der Dako 4/2019 erschien eine kurze Besprechung einer Entscheidung des VwGH mit dem Titel „Strafbarkeit der juristischen Person“.
Der VwGH hat in einem Erk. vom 29.03.2019 (Ro 218/02/0223) die Strafbarkeit der juristischen Person im Verwaltungsstrafrecht (VStG) im Zusammenhang mit einem finanzmarktaufsichtlichen Verfahren bejaht. Dies ist auch auf § 30 DSG umlegbar.
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