„Die Sozialversicherungsnummer als personenbezogenes Datum iSd DSGVO und DSG in der anwaltlichen Praxis“ (AnwBl 2019/282)

Die SVNR wird im anwaltlichen Alltag oft verwendet, zB bei Abwicklungen der Grunderwerbsteuer oder Immobilienertragssteuer.
Ist die SVNR ein „Gesundheitsdatum“? Auf welcher Rechtsgrundlage dürfen Rechtsanwälte_Innen die SVNR von Mandanten und/oder Gegnern verarbeiten?

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert