Artikel in der Zeitschrift für Informationsrecht: Die Sozialversicherungsnummer – (k)ein Gesundheitsdatum

Die SVNR war bereits mehrmals Thema in Entscheidungen der Datenschutzbehörde. Im April 2019 hat die DSB eine (nicht rechtskräftige) Entscheidung gefällt, in der auch die Frage, ob die SVNR ein Gesundheitsdatum ist, und damit unter dem besonderen Schutz des Art 9 DSGVO steht, Thema war.

Der Artikel erläutert die Entscheidung der DSB, die zum Schluss kommt, dass die SVNR per se kein Gesundheitsdatum ist, sondern es auf den Verarbeitungskontext ankommt.

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