COVID-19: macht öffentliche Warnungen durch die Bundesregierung per SMS über die Telekommunikationsdienste-Anbieter möglich … § 98a TKG (neu)

Neue Regelung zur öffentlichen Warnung durch SMS in § 98a TKG.

Informationen dazu finden Sie auf www.dataprotect.at.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert