COVID-19: Stundung von Steuervorauszahlungen

Das Bundesministerium für Finanzen hat auf der Website Informationen zur Stundung von fällig werdenden Steuervorauszahlungen veröffentlicht. Dies betrifft sowohl Einkommensteuer (für Gesellschafter von Personengesellschaften, EPUs oder Einzelunternehmer) als auch die Körperschaftssteuer (zB für GmbHs oder AGs)

Vorrausetzungen für die Möglichkeit der Antragstellung:
direkte Betroffenheit des Steuerpflichtigen: Im Antrag muss glaubhaft gemacht werden, dass der Steuerpflichtige von einem Liquiditätsengpass betroffen ist, der konkret auf eine COVID-19-Infektion zurückzuführen ist.

Mögliche Gründe, die das BMF angibt sind:

außergewöhnlich hohe Stornierungen von Hotelbuchungen
Ausfall von Sport- und Kulturveranstaltungen aufgrund behördlicher Anordnung
Ausfall und/oder Beeinträchtigung von Lieferketten
Ertragseinbußen aufgrund von geänderten Konsumverhalten

Das BMF schlägt dazu sogar einen Text vor:

Achtung – Frist: Der Antrag auf Herabsetzung der Steuervorauszahlung für 2020 kann bis 31.10.2020 für das Kalenderjahr 2020 gestellt werden. Im Hinblick auf die derzeitige Situation ist es jedoch sinnvoll, den Antrag jetzt zu stellen, um jetzt die Liquidität für das Unternehmen zu erhalten.

Wie ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag kann vom Steuerpflichtigen selbst in FINANZONLINE gestellt werden. Das BMF hat angekündigt auch ein Musterformular für Steuerpflichtige zur Verfügung zu stellen, die diese Möglichkeit nicht nutzen können. Sie können auch Ihren Steuerberater kontaktieren, der Sie sicher gerne unterstützt.

Wenn ein Steuerpflichtiger von der COVID-19-Infektion derart betroffen ist, dass er die Steuervorauszahlungen gar nicht leisten kann, kann beim Finanzamt angeregt werden, dass die Einkommens- oder Körperschaftssteuervorauszahlungen für das Jahr 2020 nicht festgesetzt werden oder auf einen Betrag festgesetzt werden, der niedriger ist, als der Betrag, der als Steuer für das Jahr 2020 voraussichtlich anfällt.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert