Im aktuellen Newsletter des Österreichischen Verbandes der gemeinnützigen Bauträger – Revisionsverband (GBV-Newsletter) erschien ein Gastkommentar zum Thema Videoüberwachung im Mehrparteienhaus.
Behandelt werden die Kennzeichnungspflicht oder auch die Rechtsgrundlage sowie die Frage, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig ist.
Auch der Bereich des „Mitarbeiterschutzes“ wird kurz beleuchtet.
Der Gastkommentar vom 8.11.2019 ist auch auf der Homepage des Österreichischen Verbandes der gemeinnützigen Bauträger – Revisionsverband verfügbar.
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