Auftrag zu Einbringung einer Mahnklage.
Sie können uns mit einer Mahnklage beauftragen.
Eine Mahnklage ist eine Klage wegen Geldleistungen. Es wird aufgrund der Behauptungen der klagenden Partei ein Zahlungsbefehl erlassen, und dieser wird der beklagten Partei zugestellt. Die beklagte Partei hat 4 Wochen Zeit, einen Einspruch zu erheben. Tut diese das nicht, dann wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig, und ein gerichtlicher Titel liegt vor.
Mit diesem können Vollstreckungsmaßnahmen beantragt werden, zB eine Gehaltsexekution bei einer natürlichen Person oder eine Kontopfändung (wenn Ihnen eine Bankverbindung) bekannt ist.
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