Inkasso / Forderungsbetreibung
Die professionelle Einforderung Ihrer fälligen Forderung beginnt damit, dass rasch und effizient außergerichtlich gemahnt wird, und auch die gerichtliche Betreibung automationsunterstützt erfolgt.
Wir benötigen dazu von Ihnen:
- Ihre Daten sowie die Daten Ihres Schuldners (zB Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse oder Firmawortlaut)
- Angaben zum Grund der Forderung (Kaufvertrag = Lieferung/Kaufpreis, Werkvertrag = Werklohn/Honorar …)
- den Zeitpunkt der Fälligkeit
- den Zinssatz, den Sie mit ihrem Vertragspartner vereinbart haben, oder den gesetzlichen Zinssatz (bei Verbraucherverträgen: 4 %; bei zweiseitigen Unternehmergeschäften: 9,2% über Basiszinssatz).
- Weitere sinnvolle Angaben sind, ob der Schuldner die Forderung bestritten hat oder nicht und sonstige Angaben zur Abwicklung der Vertragsbeziehung, sofern diese nicht „in normalen Abwicklungsschritten“ abgelaufen ist. Wenn Sie eine Kontoverbindung des Schuldners haben, können wir in der Vollstreckung schneller für Sie tätig werden, und das Konto pfänden.
Wussten Sie, dass ...
… bei einem zweiseitigen Unternehmergeschäft (B2B) gem. § 458 UGB (aufgrund einer umgesetzten EU-Richtlinie) EUR 40,– an pauschalem Schadenersatz pro Forderung von einem Schuldner gefordert werden können?
… bei einem zweiseitigen Unternehmergeschäft Zinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz, dh derzeit über 8 % auf gesetzlicher Basis gefordert werden könne, und es keiner Vereinbarung dazu bedarf?
… mit einem Verbraucher ein Gerichtsstand nur eingeschränkt (Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Arbeitsort) vereinbart werden kann (siehe § 14 KSchG) vereinbart werden kann?
… AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) nur dann gültig vereinbart sind, wenn diese in die vertragliche Beziehung einbezogen sind, und es nicht ausreicht, dass diese auf der Rechnung angedruckt wird?
… ein Eigentumsvorbehalt mit dem Schuldner zu vereinbaren ist, und ein Aufdruck auf der Rechnung und Lieferpapieren nicht ausreichend ist?
… ein Eigentumsvorbehalt dann untergeht, wenn Ihr Schuldner die Ware weiterverkauft und an seinen Käufer übergibt?
Was tun wir für Sie
Wir mahnen, wenn Sie uns damit beauftragen außergerichtlich, oder bringen einen Antrag auf Erlassung eines Zahlungsbefehls ein. Nach Rechtskraft des Zahlungsbefehls führen wir für Sie ein Vollstreckungsverfahren und versuchen, die beim Schuldner vorhandenen Vermögenswerte oder sein Einkommen zu pfänden und daraus Eingänge zu erlösen. Sie bevorschussen die Barauslagen, und wenn der Schuldner Zahlungen leistet, dann ersetzt der Schuldner Ihnen das auflaufende Honorar sowie auch die angefallen Barauslagen.