Artikel in der Fachzeitschrift Datenschutz (5/2019, S. 115 ff.) konkret zum Thema: DSGVO-Verstoß und Schadenersatz

Die DSGVO und das DSG gestehen Personen bei rechtswidriger Verarbeitung ihrer Daten auch den Ersatz eines immateriellen Schadens zu.

Das LG Feldkirch hat dazu im August 2019 eine (nicht rechtskräftige) Entscheidung gegen die Post gefällt. Daher stellt sich die Frage: „Immaterieller Schadenersatz für rechtswidrige Verarbeitung – Schadenersatz ohne Schaden?“

Im Artikel in der Dako 5/2019, S. 115 ff wird die (nicht rechtskräftige) Entscheidung des LG Feldkirch zum immateriellen Schadenersatz, der einer Privatperson gegen die Post wegen der Verarbeitung der Parteiaffinitäten zugesprochen wurde, behandelt. 

Dako 5/2019, Seite 115, LG Feldkirch 7.8.2019, 57 Cg 30/19b

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