neue Regelungen für Immobilienkäufer: Grundbuchseintragungsgebühr für das Eigentumsrecht wird erheblich reduziert (keine Eintragungsgebühr bis zu EUR 500.000,– Kaufpreis = Ersparnis von EUR 5.500,– | Es gibt es eine gesetzliche Änderung. Wenn Sie eine Immobilie kaufen wollen, dann konaktieren Sie uns. Eventuell gibt es eine Möglichkeit, die Eintragungsgebühr zu sparen (Vertragsabschluss ab 1.4.2024, Eintragungsgesuch: ab 1.7.2024, Hauptwohnsitz) | Die Änderung soll auch Auswirkungen auf die Eintragungsgebühr bei Hypotheken (1,2% vom Eintragungsbetrag) haben. Holen Sie sich Beratung, bevor Sie einen Kaufvertrag abschließen. Wir stehen zur Verfügung und beraten Sie gerne (gleich ob Käufer oder Verkäufer) | Tel: 0732 | 79 69 00
Dr. Thomas Schweiger, LL.M
Datenschutz & IT-Recht | Unternehmensrecht | Liegenschaftsverträge
Dr. Dominikus Schweiger
kümmert sich um Spezialaufgaben und Beteiligungen