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Immobilienertagssteuer - Hauptwohnsitzbefreiung auch bei Miete vor Verkauf
VwGH (24.01.2018) ./. auch bei Kauf einer Mietwohnung und Veräußerung danach, steht die Hauptwohnsitzbefreiung (5 Jahre in den letzten 10 Jahren) zu. Der Verkauf kann steuerbefreit erfolgen.
Der Verkauf von Wohnungen, Häusern und Liegenschaften unterliegt der Einkommensteuer, und zwar mit einem Steuersatz von 30% berechnet vom Gewinn des Verkaufes, wobei für sog. Altvermögen pauschale Berechnungsmethoden im Gesetz vorgesehen sind, die zB zu einer Steuerbelastung von 4,2% oder auch 15% (Umwidmungsfälle) führen.
Das Gesetz sieht eine Steuerbefreiung vor, wenn jemand "seinen Hauptwohnsitz" verkauft, und zwar gibt es dazu zwei Möglichkeiten. Steuerbefreit sind Verkäufe des Objektes,
- in dem seit Anschaffung bis zum Verkauf der Hauptwohnsitz durchgehend zumindest zwei (2) Jahre bestanden hat, oder
in dem der Hauptwohnsitz in den letzten 10 Jahren durchgehend zumindest 5 Jahre bestanden hat.
Insbesondere bei Mietkaufmodellen war es bisher fraglich, ob die Zeit, in der die Verkäuferseite das Objekt als Mieter bewohnte, in die 5-Jahresfrist bei der Hauptwohnsitzbefreiung einzuberechnen war, oder nicht. Die Finanzbehörden lehnten dies immer ab.
Der VwGH hat nun entschieden, dass es unerheblich ist, ob das Objekt als Eigentümer oder als Mieter/in genutzt wurde, denn es kommt nur darauf an, dass ein Hauptwohnsitz bestanden hat.
Der VwGH im Wortlaut:
"Wird die Wohnung schließlich erworben und in der Folge unter Aufgabe oder nach Aufgabe des Hauptwohnsitzes veräußert, so steht dem Veräußerer nach dem Wortlaut des Gesetzes die Befreiung zu."